Beim Ziehen eines Wohnwagens oder eines anderen Anhängers, der breiter als das Heck Ihres Fahrzeugs ist, ist die Anbringung zusätzlicher Abschleppspiegel gesetzlich vorgeschrieben. Sie haben wahrscheinlich den Satz gehört: „Wenn du mich nicht im Spiegel sehen kannst, kann ich dich nicht sehen ...“

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